Willkommen auf der Homepage der KGS Zehnthofstraße!

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Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft

Warum brauchen wir einen Förderverein?
Viele Dinge lassen sich aus dem Budget der Schule oder aus der Kraft der Familien allein nicht finanzieren!! Der Förderverein kann Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden oder aus dem Verkauf, z.B. beim Kuchen- oder Bonverkauf bei Schulfesten, erwirtschaften und diese der Schule zur Verfügung stellen. Auch für das Gewinnen von zukünftigen Sponsoren/Unterstützern für die Belange unserer Schule ist es von großem Vorteil, einen Förderverein zu haben. Dieser besteht personenunabhängig und kann soziale Projekte in der Schule nachhaltig begleiten.

Anschaffung oder Anmietung von Materialien oder Geräten
Der zweite Kopierer der Schule beispielsweise wird seit Jahren auf Kosten der damals noch bestehenden Fördergemeinschaft finanziert.

Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder werden können alle, die sich für die Belange der Schule interessieren, also auch Menschen, die keine Kinder (mehr) an unserer Schule haben, sowie Großeltern, Sponsoren aus der Geschäftswelt, Lehrkräfte und jede:r andere.  

Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Standard-Jahresbeitrag beträgt 10 EUR und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu erteilt das Mitglied auf dem Beitrittsformular eine Einzugsermächtigung. Jede:r kann natürlich freiwillig einen höheren Jahresbeitrag bezahlen. Hierzu gibt es auf der Beitrittserklärung ein gesondertes Feld.
Der Jahresbeitrag bezieht sich auf das volle Geschäftsjahr, wobei das Geschäftsjahr des Vereins jeweils am 1.8. beginnt und somit dem Schuljahr entspricht.
Es gibt keine anteiligen Jahresbeiträge für den Beginn einer Mitgliedschaft während des laufenden Schuljahres. Das heißt: Für Beitrittserklärungen, die bis zum 30.04. abgegeben werden, wird ein voller Jahresbeitrag fällig. 
Beitrittserklärungen, die nach dem 01.05. eingehen, werden mit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 01.08 gültig.
Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, kann der Jahresbeitrag in der Steuererklärung als Spende angegeben werden. Für das Finanzamt genügt in der Regel ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis.  

Wie/Wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung muss zwischen dem 01.08. und dem 30.04. des Schuljahres formlos in Schriftform über Post oder Mail beim Vorstand des Fördervereins eingehen und wird dann zum Ende des Geschäftsjahres, also mit dem darauf folgenden 31.07. wirksam.
Kündigungen, die zwischen dem 01.05. und dem 31.07. eingehen werden erst mit dem Wechsel im darauf folgenden Jahr wirksam.

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