Zusammenarbeit mit den Eltern
Die elterliche Erziehungsarbeit und die Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrages können nur gelingen, wenn Eltern und Lehrer vertrauensvoll zusammen arbeiten. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit beinhaltet/basiert auf folgende Faktoren:
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Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule
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Schulleben
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Individuelle Beratung
a) Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule
Das Schulmitwirkungsgesetz legt einen äußeren Rahmen für die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern fest. Zur Klassenpflegschaft gehören alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse sowie der Klassenlehrer. Dieses Gremium trifft sich mindestens zweimal pro Schuljahr und berät mit der Klassenleitung über Erziehungs- und Lernziele und plant gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Klassenfeste, Ausflüge, Bastelnachmittage etc.
Die Klassenpflegschaft wird vertreten durch den gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und seinen Stellvertreter. Weitreichende Entscheidungen werden in der Schulkonferenz zu gleichen Teilen von den gewählten Elternvertretern und von Lehrern getroffen.
Ein gesetzlicher Rahmen zur Mitwirkung von Erziehungsberechtigten in der Schule wie das Schulmitwirkungsgesetz füllt sich nur dann mit Leben, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Rechte ausschöpfen; wenn sie mithelfen, die Schule zu einem Ort lebendigen Lernens zu machen und hierbei ihre eigenen Lebenserfahrungen und Kompetenzen einbringen.
b) Schulleben
Über die Mitarbeit in den Gremien hinaus gibt es für die Eltern viele Möglichkeiten, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Aufgrund des Alters unserer Schüler sind wir in vielen Bereichen auf die Mithilfe der Eltern angewiesen.
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bei Feiern und Festen
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bei Ausflügen, Unterrichtsgängen (z.B. Museumsschule, Philharmonie, Zooschule)
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bei Klassenfahrten
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Hilfe beim Basteln
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beim Säubern der Klassenräume
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Betreuung der Schülerbücherei
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Lesemütter
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Schulobstprogramm / Projekte zur gesunden Ernährung
Seit vielen Jahren besteht an unserer Schule der Förderkreis, der sich um die Finanzierung von allen Dingen, die das Schulleben verschönern, mit kümmert:
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Finanzierung zusätzlicher Spielsachen für die einzelnen Klassen für die Pausengestaltung
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Finanzierung kleiner Geschenke für die Neulinge
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Anschaffung von Unterrichtsmaterialien
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Kopierer
c) individuelle Beratung
Der Beratung dienen neben den beiden gesetzlich vorgeschriebenen Elternsprechtagen auch die wöchentlich stattfindenden Sprechstunden der Lehrer. Zusätzlich stehen alle Lehrer nach Voranmeldung auch kurzfristig zu einem Gespräch zur Verfügung.
Hier erfahren die Eltern Beratung in Erziehungsfragen und erhalten Einblick in die Leistungsmöglichkeiten oder eventuell vorliegende Lernschwierigkeiten ihres Kindes. Treten Problemstellungen auf, die schulintern nicht lösbar sind, werden den Eltern außerschulische Institutionen empfohlen (z.B. schulpsychologischer Dienst, Sprachtherapie, Einzelfallhilfe, Jugendamt). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, gemeinsam mit unserer Schulsozialarbeiterin Kontakte zu außerschulischen Beratungsstellen zu vermitteln.
Im vierten Schuljahr finden die Beratungsgespräche zum Übergang auf die weiterführenden Schulen statt, um für jedes Kind die geeignete Schulform zu finden. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Erziehungsberechtigten bei ihrer Orientierung zu unterstützen.