Änderung der Allgemeinverfügung zum Coronaschutz
Als Allgemeinverfügung zum Coronaschutz hatte die Stadt Köln bereits im November folgendes veröffentlicht:
"Schüler und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen."
Mit dem 06.02.2021 wurde diese Bestimmung auf alle Personen erweitert, die aus welchem Grund auch immer das Schulgelände als Ziel haben.
Bitte beachten Sie zukünftig diese Bestimmung!